1.1 Die nachfolgenden Bedingungen des Käufers gelten für alle zwischen dem Käufer und dem
Verkäufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart
werden. Abweichende Bedingungen des Verkäufers, die der Käufer nicht ausdrücklich
anerkennt, sind für den Käufer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht. Die Bedingungen des Käufers gelten auch dann, wenn der Käufer die Lieferung
des Verkäufers in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichender
Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer im Zusammenhang mit den
Kaufverträgen getroffen werden, sind in den Kaufverträgen, diesen Bedingungen und den
Angeboten des Käufers schriftlich niedergelegt.
1.3 Im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden,
Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen
Geschäftsbedingungen.
2.1 An das Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages (Bestellung) ist der Käufer zwei Wochen
gebunden. Der Verkäufer kann nur innerhalb dieser zwei Wochen das Angebot durch
schriftliche Erklärung gegenüber dem Käufer annehmen.
2.2 Zeichnungen, Pläne und sonstige Unterlagen, die zur Bestellung gehören, bleiben im Eigentum
des Käufers, der sich alle Urheberrechte an diesen Unterlagen vorbehält. Nimmt der Verkäufer
die Angebote des Käufers nicht innerhalb der Frist gemäß Abschnitt 2 Ziff. 1 an, sind diese
Unterlagen unverzüglich an den Käufer zurückzusenden.
3.1 Der vom Käufer in der Bestellung ausgewiesene Preis ist verbindlich und gilt frei Haus, sofern
zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Die Verpackungskosten sind
im Preis eingeschlossen. Der Preis versteht sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Sämtliche Rechnungen des Verkäufers haben die vom Käufer angegebene
Bestellnummer auszuweisen.
3.2 Der Käufer zahlt, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung mit dem Verkäufer
getroffen wurde, innerhalb von zehn Werktagen, gerechnet ab Lieferung der Ware durch den
Verkäufer und Rechnungserhalt mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto.
3.3 Dem Käufer stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte in vollem
Umfang zu. Er ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des
Verkäufers abzutreten. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche
Einwilligung des Käufers Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.
4.1 Die vom Käufer in der Bestellung angegebene Lieferfrist oder das angegebene Lieferdatum
sind für den Verkäufer verbindlich.
4.2 Gerät der Verkäufer in Verzug, stehen dem Verkäufer die gesetzlichen Ansprüche zu. Macht
der Käufer Schadensersatzansprüche geltend, ist der Verkäufer zum Nachweis berechtigt, dass
er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
5.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware ab Ablieferung durch den Verkäufer innerhalb einer
angemessenen Frist auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen. Die Rüge von
offensichtlichen Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von drei Arbeitstagen ab Ablieferung
der Ware von dem Käufer abgesandt wird und diese dem Verkäufer anschließend zugeht; die
Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn der Käufer sie innerhalb von drei Arbeitstagen ab
deren Entdeckung absendet und diese dem Verkäufer anschließend zugeht.
5.2 Dem Käufer stehen die gesetzlichen M.ngelansprüche gegenüber dem Verkäufer zu und der
Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer im gesetzlichen Umfang. Die Verjährung für
Mängelansprüche beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang, sofern keine abweichende
Vereinbarung getroffen wurde.
6.1 Wird der Käufer aufgrund eines Produktschadens, für den der Verkäufer verantwortlich ist, von
Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen, hat der Verkäufer den Käufer auf erstes
Anfordern von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten zur Abwehr
dieser Ansprüche freizustellen, wenn der Verkäufer die Ursache in seinem Herrschafts- und
Organisationsbereich gesetzt hat.
6.2 Muss der Käufer aufgrund eines Schadensfalls i.S.v. Abschnitt VI Ziff. 1 eine Rückrufaktion
durchführen, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer alle Aufwendungen zu erstatten, die sich
aus oder im Zusammenhang mit der von ihm durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Der Käufer
wird, soweit es ihm möglich und zeitlich zumutbar ist, den Verkäufer über den Inhalt und den
Umfang der Rückrufaktion unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt.
6.3 Wird der Käufer von dritter Seite in Anspruch genommen, weil die Lieferung des Verkäufers ein
gesetzliches Schutzrecht des Dritten verletzt, verpflichtet sich der Verkäufer, den Käufer auf
erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen, einschließlich aller notwendigen
Aufwendungen, die dem Käufer im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch den Dritten
und deren Abwehr entstanden sind, es sei denn, der Verkäufer hat nicht schuldhaft gehandelt.
Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers die Ansprüche des
Dritten anzuerkennen und/oder Vereinbarungen mit dem Dritten bezüglich dieser Ansprüche
abzuschließen. Die Verjährung für diese Freistellungsansprüche beträgt 36 Monate, gerechnet
ab Gefahrübergang.
Alle vom Käufer erhaltenen Teile und Unterlagen bleiben Eigentum des Käufers. Der Verkäufer
darf diese nur mit schriftlicher Einwilligung des Käufers außerhalb dieses Vertrages verwerten
und/oder an Dritte weitergeben bzw. diese Dritten zugänglich machen. Nach Erfüllung des
jeweiligen Vertrages hat der Verkäufer diese auf eigene Kosten unverzüglich an den Käufer
zurückzugeben.
8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Saalfeld. Wir sind jedoch auch berechtigt, am
Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.
8.2 Gerichtsstand ist Jena. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Gerichtsstand des Erfüllungsortes
und am Gerichtsstand des Hauptsitzes des Kunden Klage zu erheben.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so
wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte eine Teilklausel
unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Restklausel unberührt, wenn sie innerhalb von der
Teilklausel trennbar, im Übrigen aus sich heraus verständlich ist und im Gesamtgefüge des
Vertrages eine verbleibende sinnvolle Regelung ergibt.
8.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Geschäftsparteien sind in einem solchen
Fall verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die für eine
unwirksame Bestimmung, ein wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis
rechtswirksam erzielt wird.